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   LG Wuppertal, 05.05.2020 - 16 T 94/20   

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https://dejure.org/2020,20970
LG Wuppertal, 05.05.2020 - 16 T 94/20 (https://dejure.org/2020,20970)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 05.05.2020 - 16 T 94/20 (https://dejure.org/2020,20970)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 05. Mai 2020 - 16 T 94/20 (https://dejure.org/2020,20970)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Erledigungserklärung trotz Möglichkeit des "Weiterlaufenlassens" als Indiz für Druckantrag

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Erledigungserklärung des Insolvenzantrag stellenden Gläubigers trotz Möglichkeit des Weiterlaufenlassens als Indiz für unzulässigen Druckantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2020, 1528
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.05.2011 - IX ZB 214/10

    Rechtsmissbräuchlicher Insolvenzantrag

    Auszug aus LG Wuppertal, 05.05.2020 - 16 T 94/20
    Zutreffend verweist das Amtsgericht darauf, dass ein anerkennenswertes Rechtsschutzinteresse an der Durchführung des Insolvenzverfahrens nur dann entfällt, wenn der Gläubiger ausschließlich insolvenzwidrige Zwecke verfolgt (beispielsweise das ausschließliche Ziel, den Schuldner als Konkurrent aus dem Wettbewerb zu entfernen, vgl. BGH, Beschluss vom 19.05.2011, IX ZB 214/10, Rn. 5).
  • LG Köln, 05.03.2018 - 1 T 5/18

    Auferlegung der Kosten des Insolvenzeröffnungsverfahrens gegenüber dem Gläubiger

    Auszug aus LG Wuppertal, 05.05.2020 - 16 T 94/20
    Hierfür besteht ein erhebliches Indiz, wenn der antragstellende Gläubiger das Verfahren nach Erfüllung der Antragsforderung durch den Schuldner für erledigt erklärt, obwohl der Antrag durch die Zahlung des Schuldners nicht gem. § 14 Abs. 1 S. 2 InsO unzulässig wurde und damit die Möglichkeit bestanden hätte, das Eröffnungsverfahren fortzusetzen (vgl. beispielsweise LG Köln, Beschluss vom 05.03.2018, 1 T 5/18).
  • AG Duisburg, 24.09.2002 - 60 IN 173/02

    Kostenlast eines Insolvenzverfahrens bei Erledigungserklärung nach Anordnung von

    Auszug aus LG Wuppertal, 05.05.2020 - 16 T 94/20
    Vor diesem Hintergrund wäre, wenn jemals ein Interesse an der Durchführung eines Insolvenzverfahrens bestanden hätte, von einem Fortbestehen dieses Interesse auch nach Befriedigung der Forderung des Gläubigers auszugehen gewesen (vgl. LG Köln, a.a.O. und darüber hinaus AG Duisburg, Beschluss vom 24.09.2002, 60 IN 173/02 = NZI 2002, 669 f.; Braun/Baumert, InsO, 8. A., § 4 Rz. 12 m.w.N.; Andres/Leithaus/Andres, InsO, 4. A., § 4 Rz. 33 m.w.N.).
  • BGH, 24.09.2020 - IX ZB 71/19

    Erklärung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom

    Manche Gerichte und Teile des Schrifttums betrachten es als erhebliches und für sich schon hinreichendes Indiz, das den Schluss auf einen unzulässigen Druckantrag rechtfertige, wenn ein "Zwangsgläubiger", also das Finanzamt oder ein Sozialversicherungsträger, seinen Insolvenzantrag für erledigt erklärt, nachdem die Antragsforderung erfüllt worden ist, obwohl der Antrag gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 InsO nicht durch die Erfüllung unzulässig geworden ist (so LG Köln, ZVI 2017, 67; ZIP 2018, 1610; LG Ulm, ZVI 2019, 94; LG Wuppertal, ZIP 2020, 1528; AG Hamburg, ZIP 2012, 1044; AG Köln, ZVI 2019, 97; 2019, 462; HmbKomm-InsO/Linker, 7. Aufl., § 14 Rn. 74; Frind, NZI 2017, 417, 420).
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